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Steuerliche Sonderregelungen (Kanarische Inseln):

Die Kanarischen Inseln haben vor kurzem über steuerliche Sonderregelungen mit Brüssel verhandelt. Die Schlüsselpunkte dieses Pakets, das noch weitere Regulierungen erwartet, sehen wie folgt aus:

  • Dauer: 2000-2006 für die Schaffung von qualifizierten Unternehmen und weitere 2 Jahre bis 2008 um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen.

  • Die Ziele sind in der Investitionsfreude, Schaffung von Arbeitsplätzen und Entwicklung der kanarischen Wirtschaft im allgemeinen zu sehen.

  • Das Steuerniveau wird zwischen 1% und 5% variieren, abhängig von der Art der Aktivität und der Höhe der geschaffenen Arbeitsplätze. Zusätzliche Sonderabzüge werden garantiert, falls die geschäftliche Aktivität noch nicht auf den Inseln existiert.

  • Ein Mindestinvestment von 16.6 MP oder 100.000 Euros ist eine der Grundbedingungen, zusammen mit einer Mindestzahl von 5 geschaffenen Arbeitsplätzen (pro Unternehmen).

  • Grundsätzlich wird es 3 Kategorien von Begünstigten geben: die Industrie, Dienstleistungsgewerbe und Dienstleistungen mit niedrigem Beschäftigungsniveau; vor allem Grosshandel, Consulting-Unternehmen, Reisebüros, Technologie und Öffentlichkeitsarbeit.

    Die Inseln sind aufgrund ihrer Lage, als Insel und deren generellen infrastrukturellen Unterentwicklung ein sehr spezieller Fall. Durch die jetzigen Geschehnisse geniessen sie ein 'Freibier-Regime', z.B. die generellen Verkaufssteuern betragen nur 5%.

    Wie auch immer, es ist geplant, dass das Paket 2000 in Kraft tritt. Dies wird einen enormen Investitionszufluss nach Teneriffa und den anderen Inseln bewirken. Die Unsicherheit durch den Euro, die gerade bewiesene Schwäche des internationelen Währungssystems und die beängstigenden Schwankungen an der Börse zwingen viele Anleger Ihr Geld anderweitig anzulegen. So ist die Investitionsvoraussicht für Tenerife sehr gut. Die positiven Auswirkungen auf den Immobilienmarkt sind offensichtlich.

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